Gründung: Welche Rechtsform?

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Welche rechtsform passt zu deinem Unternehmen?

Es gibt viele gute Gründe zu gründen und ebenso viele gute Geschäftsideen, die sich mit einer Gründung verwirklichen lassen. Das Netz hat viele neue Möglichkeiten geschaffen, aber eins ist gleich geblieben: Irgendwann wird es bürokratisch. Davon brauchst du dich aber nicht abschrecken zu lassen.

Wir geben dir einen kompakten Überblick über die in Deutschland möglichen Rechtsformen:

Das Einzelunternehmen

Der bloße Eintrag ins Handelsregister macht aus dir einen Einzelunternehmer. Hier haftest du, wie auch vor dem Eintrag, mit deinem Privatvermögen. Gegenüber anderen Rechtsformen hast du allerdings den Vorteil, dass du kein Mindestkapital, mitbringen musst. Wie aus der Bezeichnung „Einzelunternehmen“ eigentlich schon abzuleiten ist, kann bei dieser Rechtsform nur eine Person als Geschäftsführer/in auftreten.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Wenn du mit einem oder mehreren Partner/-innen gründen willst, ist die GbR eine geeignete Rechtsform. Die Eintragung ins Handelsregister ist für Gesellschaften bürgerlichen Rechts optional. Mindestkapital ist nicht vonnöten und auch die Formalitäten beschränken sich auf ein Minimum. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie empfiehlt auf seinem Gründer-Portal existenzgründer.de jedoch, einen Vertrag unter den Beteiligten auszuhandeln. Immerhin haftet die GbR nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit dem Privatvermögen ihrer Gründer.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die Offene Handelsgesellschaft ist eine weitere Rechtsform, für die kein Mindestkapital erforderlich ist und die die Gründung mit Geschäftspartnern erlaubt. Allerdings können nur Kaufleute eine OHG gründen. Für Kleingewerbetreibende ist sie daher nicht geeignet. Gehaftet wird hier zunächst mit dem Geschäfts- und dann mit dem Privatvermögen. Der Umstand, dass die OHG ins Handelsregister eingetragen werden muss und die Beteiligten auch privat haften, verschafft der OHG einen guten Ruf. Wer persönlich haftet, so die Logik, zeigt entsprechend viel Einsatz und agiert verantwortungsvoll statt risikofreudig.

Kommanditgesellschaft (KG)

Für Gründungsvorhaben, an denen eine oder mehrere Personen beteiligt sind, und bei denen weitere Teilhaber dazukommen sollen, ist die Kommanditgesellschaft eine in Frage kommende Rechtsform. Hier besteht das Unternehmen aus dem Komplementär oder mehreren Komplementären, die als Geschäftsführer auftreten und den Kommanditisten, die über eine Einlage am Unternehmen beteiligt sind. Der Komplementär oder die Komplementäre tragen das größte Risiko. Sie haften mit ihrem Privatvermögen. Die Kommanditisten hingegen haften mit ihren Einlagen. Der Vorteil ist hier die Möglichkeit mit mehr Startkapital gründen zu können.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH bietet den großen Vorteil, dass der Unternehmer hier nicht mit seinem Privatvermögen haftet, sondern mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen. Für die Gründung einer GmbH ist dabei eine Kapitaleinlage von mindestens 25.000 Euro erforderlich. Erst wenn Kredite aufgenommen werden, sind private Sicherheiten erforderlich.
Eine GmbH zu gründen ist mit dem Eintrag ins Handelsregister und der Pflicht zur doppelten Buchführung verbunden, kann aber auch Steuervorteile mit sich bringen.

GmbH & Co. KG

Diese Rechtsform ist, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, eine Mischung aus Kommanditgesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie erlaubt es, mehr Kapitalgeber als Gesellschafter mit ins Boot zu holen und die GmbH zum haftenden Komplementär zu machen, bei dem dann auch die Entscheidungsbefugnis liegt.

Ein-Personen-GmbH

Diese Art der GmbH eignet sich für Einzelunternehmer, für die es einen steuerlichen Vorteil darstellt, als alleiniger Angestellter der GmbH aufzutreten. Wie auch bei der regulären GmbH, haftet man hier mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen und muss mindestens 25.000 Euro Kapitaleinlage aufbringen, sich ins Handelsregister eintragen lassen und doppelt Buch führen.

Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt)

Diese Rechtsform wird auch 1-Euro-GmbH genannt. Sie eignet sich für alle, die die Haftung beschränken wollen, aber keine 25.000 Euro Kapitaleinlage aufbringen können oder wollen. Eine Kapitaleinlage ist auch bei der UG verpflichtend, allerdings beläuft sich die Mindestsumme auf einen Euro. Der Gründer verpflichtet sich hier jedoch, 25% seiner jährlichen Überschüsse zu nutzen, um ein Stammkapital aufzubauen. Gehaftet wird auch bei der UG mit dem Unternehmensvermögen, was diese Rechtsform für kleine Gründer attraktiv macht.

 

Weitere Rechtsformen

Der Vollständigkeit halber folgen an dieser Stelle jene Rechtsformen, die für Gründer in der Regel weniger interessant sein dürften:

Für Angehörige der freien Berufe, also Ärzte und in anderen Heilberufen Tätige, Anwälte, Architekten, Journalisten und Andere, bietet die Partnergesellschaft (PartG) die Möglichkeit, sofern es die Berufsordnung zulässt, gemeinschaftlich zu gründen.

Ab drei Gründern, oder in diesem Fall drei Genossen, ist die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG) möglich. Hierzu muss allerdings eine Satzung ausgearbeitet werden, in der auch festzuhalten ist, wie hoch die Genossenschaftseinlage ausfällt, wie weit die Haftung der Genossenschaft geht und wie die rechtlich verbindliche Generalversammlung vonstatten geht. Eine Eintragung ins Genossenschaftsregister ist notwendig und wie andere Kapitalgesellschaften auch, ist die eingetragene Genossenschaft zum Erstellen eines Jahresabschlusses verpflichtet, der auch von einem Genossenschaftsverband geprüft wird. Die Umsetzung der in der Satzung festgelegten Unternehmensziele ist außerdem bindend.

Die Aktiengesellschaft (AG) als Rechtsform bringt einen ähnlichen bürokratischen Aufwand mit sich wie die Genossenschaft. Statt mit einer Satzung wird hier mit einem Gesellschaftsvertrag gearbeitet. 50.000 Euro Grundkapital sind zur Gründung einer AG nötig, wobei die Haftung für den einzelnen Anteilseigner sich auf eine Summe in Höhe seiner Einlage beschränkt. Hier existiert auch die Spielart der „kleinen AG“ für Einzelgründer.

Fragen und Formalitäten

Fragen, die bei der Wahl der Rechtsform zu beantworten sind, sind immer:

• Wie viele Personen gründen?
• Wie viel Entscheidungsgewalt sollen die Gründer haben?
• Wer haftet?
• Wie viel Kapitaleinlage ist nötig?
• Soll die weitere Kapitalbeschaffung erleichtert werden?

Wie wir oben gesehen haben, fällt je nach gewählter Unternehmensform unterschiedlicher bürokratischer Aufwand an. Die Gründung einer AG ist mit vielen Formalitäten verbunden. Bei der Gründung relativ unkompliziert sind hingegen Einzelunternehmen, GbR, GmbH und UG (haftungsbeschränkt).

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